Darlehen im Überblick
Annuitätendarlehen
Das Annuitätendarlehen hat eine monatlich feste Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Die Ratenzahlung erfolgt in der Regel zum Monatsende. Mit jeder Rate wird ein Teil der Restschuld getilgt, wodurch sich während der Laufzeit der Zinsanteil verringert und der Tilgungsanteil steigt. Der große Vorteil bei einem Annuitätendarlehen liegt in der Planungssicherheit für den Darlehensnehmer, da die monatlichen Raten während der Sollzinsbindung gleichbleiben. Zusätzlich können Sondertilgungsoptionen mit dem Kreditgeber vereinbart werden.
Volltilgerdarlehen
Das Volltilgerdarlehen ist ein Annuitätendarlehen, bei dem der ursprüngliche Darlehensbetrag am Ende der Sollzinsbindung vollständig getilgt ist. Da keine Restschuld bleibt, muss sich der Darlehensnehmer auch keine Gedanken über die Anschlussfinanzierung machen. Abhängig von der Darlehenshöhe und Laufzeit ist das Volltilgerdarlehen mit einer hohen monatlichen Belastung verbunden. Dafür bieten einige Bankpartner einen Zinsrabatt für Volltilgerdarlehen an. In aller Regel sind während der Sollzinsbindung keine Sondertilgungen möglich.
Forward-Darlehen
Das Forward-Darlehen ist eine Sonderform des Annuitätendarlehens, das erst nach einer fest vereinbarten Vorlaufzeit (Forward-Periode) ausgezahlt wird. In dieser Zeit fallen keine Darlehensraten oder Bereitstellungszinsen an. Damit lässt sich die Anschlussfinanzierung des bestehenden Darlehens in der Regel bis zu 36 Monaten im Voraus sichern und somit das Zinsänderungsrisiko vor Ablauf der Sollzinsbindung minimieren. Hierfür berechnet der Kreditgeber für jeden Monat Vorlaufzeit (Forward-Periode) einen Zinsaufschlag auf die aktuellen Konditionen, der für die gesamte Laufzeit gilt.
Zinszahlungsdarlehen
Beim Zinszahlungsdarlehen wird mit dem Kreditgeber vereinbart, dass die Tilgung für den vereinbarten Sollzinsbindungszeitraum ausgesetzt wird. Damit zahlt der Darlehensnehmer nur Zinsen an den Kreditgeber und der volle Darlehensbetrag muss am Ende getilgt oder abgelöst werden. In der Praxis wird hierfür ein Bausparvertrag abgeschlossen, der monatlich angespart werden muss. Mit der geplanten Zuteilung vom Bausparvertrag soll der Darlehensbetrag am Ende der Sollzinsbindung von der Bausparkasse abgelöst werden. Der Darlehensnehmer zahlt dann das Bauspardarlehen zu den vertraglich festgelegten Bedingungen an die Bausparkasse zurück.
Variables Darlehen
Beim variablen Darlehen wird kein fester Sollzinssatz vereinbart. Der Zinssatz ist veränderlich und orientiert sich am Euribor (European Interbank Offered Rate) als Referenzzinssatz. In aller Regel wird der Zinssatz alle drei Monate mit einem festen Zinsaufschlag an die Zinsentwicklung vom Euribor angepasst. Bei der Anpassung kann mit dem Kreditgeber auch eine Zinsobergrenze (Cap) oder eine Zinsuntergrenze (Floor) vereinbart werden. Das variable Darlehen kann jederzeit zurückgezahlt und mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden.